Ist eine digitale Signatur rechtskräftig?

Elektronische Signaturen gemäß der eIDAS-Verordnung

Seit 1999 ist aufgrund der EU-Verordnung das Gesetz über die elektronische Signatur in Kraft. Im Juli 2016 wurde diese EU-Verordnung von der neuen europäischen eIDAS-Verordnung abgelöst. Dabei wurde die Richtlinie mit den Anforderungen an digitale Identitäten in Europa harmonisiert und wurden neben der digitalen Signatur weitere Vertrauensdienste definiert, zum Beispiel der elektronische Zeitstempel und der eingeschriebene Versand von Dokumenten.

Auf der Grundlage dieser eIDAS-Verordnung wird auch das Gesetz angepasst und wird mehr auf die eIDAS-Verordnung verwiesen werden. De facto bleibt die Unterteilung der digitalen Signatur gültig und kann eine elektronische Signatur drei verschiedene Formen annehmen:

 

  1.  Die gewöhnliche elektronische Signatur
  2. Die fortgeschrittene elektronische Signatur
  3. Die qualifizierte elektronische Signatur

1. Die gewöhnliche elektronische Signatur

Dies ist die einfachste Variante. Dabei handelt es sich um jede Art der „Unterzeichnung“, die den Unterzeichner identifiziert und etwas über die Echtheit der Nachricht aussagt. Eine gewöhnliche elektronische Signatur ist zum Beispiel ein Scan einer normalen Unterschrift, der in das Dokument eingefügt wird, oder ein Schriftzug mit der Maus.

 

 

2. The advanced electronic signature

Bei der fortgeschrittenen elektronischen Signatur liegt das Hauptgewicht auf der Vertrauenswürdigkeit des Prozesses. Folgende Aspekte spielen bei der Bestimmung des Maßes der Vertrauenswürdigkeit und Beweiskraft eine Rolle:

  • Sie ist eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet;
  • It makes it possible to identify the signatory;
  • Sie kommt mit Mitteln zustande, die der ausschließlichen Kontrolle des Unterzeichners unterliegen;
  • Sie ist auf solche Weise mit der elektronischen Datei, auf die sie sich bezieht,
    verbunden (assoziiert), dass eine nachträgliche Veränderung der Daten erkannt werden kann.

3. Die qualifizierte elektronische Signatur

Ebenso wie bei der fortgeschrittenen elektronischen Signatur steht auch bei der qualifizierten elektronischen Signatur die Vertrauenswürdigkeit des Prozesses im Mittelpunkt. Der Unterschied besteht darin, dass bei einer qualifizierten elektronischen Signatur ein qualifiziertes Zertifikat zur Identifizierung des Unterzeichners verwendet wird. Außerdem wird das qualifizierte Zertifikat über ein vertrauenswürdiges Medium ausgestellt, durch das der Unterzeichner die Verknüpfung zwischen seiner Identität und dem Dokument mit einem privaten Schlüssel anstatt eines öffentlichen Schlüssels herstellen kann. Es gibt spezielle Stellen, die Zertifikate ausstellen können, die so genannten Zertifizierungsdiensteanbieter.

Ein paar unserer Erfolgsgeschichten:

„Es geht um die Beweiskraft. Man muss zweifelsfrei nachweisen können, dass eine Unterschrift tatsächlich geleistet wurde. Mit Ondertekenen.nl ist das möglich.“

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Daniella Tuithof
Projektkoordinatorin

Van Wijnen

„Es spart viel Zeit. Während sich der Vorgang früher über ungefähr zwei Wochen erstreckte, kann die Unterzeichnung eines Vertrages jetzt in einem Tag abgeschlossen werden.“

het wonen

Pepijn de Munnik
HR-Berater,

Talent&Pro

„Eine digitale Signatur ist sowohl für den Kreditgeber als auch für den Berater und den Kunden einfacher und effizienter.“

BNP

Bram Verheijen
Produkt- und Marktmanager,

BNP Paribas Personal Finance